Problem: | Reduktion des Werklohns analog § 1304 ABGB; Warnpflicht des Werkunternehmers |
Normen: | ABGB: § 1167, § 1168, § 1168a, § 1304 |
Gericht: | OGH |
Datum, Geschäftszahl: | 12. 02. 2002, 10 Ob 205/01x |
Leitsatz
1. Bei einem Mitverschulden des Bestellers an einer Warnpflichtverletzung des Werkunternehmers ist der Werklohnanspruch des Werkunternehmers analog § 1304 ABGB auf die dem Verschuldensanteil des Bestellers entsprechende Quote vom vereinbarten Entgelt zu kürzen.

