Problem: | Telefonische Mängelrüge |
Normen: | HGB: § 377 |
Datum, Geschäftszahl: | 06. 12. 2002, 1 R 244/02g |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Der vergebliche Versuch einer telefonischen Kontaktaufnahme zur Mitteilung einer Mängelrüge ist nicht mit der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Versendung einer substantiierten Mängelrüge vergleichbar, sodass darin keine rechtzeitige Absendung der Mängelrüge erblickt werden kann.

