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1 R 453/01s

2. LfgApril 2002

Problem:

Fälligkeit im UN-Kaufrecht

Normen:

UN-K: Art 1, Art 58; ZPO: § 471

Datum, Geschäftszahl:

29. 11. 2001, 1 R 453/01s

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Für die Vereinbarung von Zahlungsmodalitäten ist auch nach UN-Kaufrecht eine einseitige Aufnahme einer Zahlungsfrist in Rechnungen nicht ausreichend.

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