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1 R 450/01z

2. LfgApril 2002

Problem:

Wesentlicher Mangel eines Damenmantels

Normen:

ABGB: § 932 aF

Datum, Geschäftszahl:

30. 11. 2001, 1 R 450/01z

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Bei einem Damenmantel liegt ein wesentlicher Mangel schon bei einer Beeinträchtigung des ästhetischen Eindrucks durch Fehler in der Passform und durch Faltenwurf vor, mag er auch Witterungseinflüssen dennoch trotzen können.

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