Problem: | Zugang elektronisch abgegebener Willenserklärungen |
Normen: | ABGB: § 862a; KO: §§ 19 f |
Datum, Geschäftszahl: | 04. 12. 2001, 1 R 438/01k |
OGH: | Revision anhängig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
1. Auf Geschäftsabschlüsse gerichtete, auf elektronischem Weg innerhalb der Geschäftszeiten abgegebene Willenserklärungen werden grundsätzlich in dem Zeitpunkt wirksam, zu dem sie in den elektronischen Empfangsbereich des Empfängers gelangen.

