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1 R 339/00z

2. LfgApril 2002

Problem:

Voraussetzungen einer Anscheinsvollmacht; Voraussetzungen eines Schuldbeitritts

Normen:

ABGB: § 863, § 1029, § 1347

Datum, Geschäftszahl:

31. 08. 2000, 1 R 339/00z

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Die Verwendung von Briefpapier und Firmenstampiglie reicht insbesondere dann für die Annahme einer Anscheinsvollmacht aus, wenn der für die mangelnde Bevollmächtigung beweispflichtige Vertretene einen Missbrauch nicht einmal behauptet.

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