Problem: | Prüfbericht als deklaratives Anerkenntnis |
Normen: | ABGB: § 863, § 1375; ZPO: § 178, § 182, § 496 |
Datum, Geschäftszahl: | 25. 08. 2000, 1 R 340/00x |
OGH: | nicht befasst, rechtskräftig |
veröffentlicht in: |
Leitsatz
Der Prüfbericht einer Schlussrechnung ist als deklaratives, durch Beweis des Nichtbestehens der Schuld entkräftbares Anerkenntnis eine bloße Wissenserklärung und kann daher keine schlüssige, eine Willenserklärung darstellende Annahmeerklärung real angebotener Mehrleistungen sein.

