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1 R 340/00x

2. LfgApril 2002

Problem:

Prüfbericht als deklaratives Anerkenntnis

Normen:

ABGB: § 863, § 1375; ZPO: § 178, § 182, § 496

Datum, Geschäftszahl:

25. 08. 2000, 1 R 340/00x

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

Der Prüfbericht einer Schlussrechnung ist als deklaratives, durch Beweis des Nichtbestehens der Schuld entkräftbares Anerkenntnis eine bloße Wissenserklärung und kann daher keine schlüssige, eine Willenserklärung darstellende Annahmeerklärung real angebotener Mehrleistungen sein.

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