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1 R 329/00d

2. LfgApril 2002

Problem:

Ausschlussklausel; Vandalismus; Vereinbarung von Versicherungsbedingungen

Normen:

Allgemeine Bedingungen für Haushaltsversicherungen 1993; ABGB: § 864a, § 879, § 914; VersVG: § 5b

Datum, Geschäftszahl:

04. 08. 2000, 1 R 329/00d

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Die rechtzeitige Ausfolgung von Versicherungsbedingungen ist trotz der Pflicht zu ihrer Überlassung an den Versicherungsnehmer keine notwendige Voraussetzung für ihre rechtswirksame Vereinbarung.

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