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28 R 15/07t

12. LfgNovember 2012

Problem:

Side-stream-merger bei Überschuldung der übernehmenden Gesellschaft

Normen:

AktG: §§ 226 ff; GmbHG: § 96

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

30. 05. 2007, 28 R 15/07t

Leitsatz

1. Mindestvoraussetzung jeder Verschmelzung ist, dass die daraus hervorgehende Gesellschaft weder überschuldet noch zahlungsunfähig ist.

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