Problem: | Begriff „Teilbetrieb“; Pflicht zur Vorlage des Kaufvertrags |
Normen: | FBG: § 3, § 15; UGB: § 38 |
Gericht: | OLG Wien, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 28. 01. 2013, 28 R 209/12d |
Leitsatz
1. Ein Teilbetrieb im Sinn des § 3 Abs 1 Z 15 FBG ist ein organisch in sich geschlossener, mit gewisser Selbständigkeit ausgestatteter Betriebsteil, sodass dem Erwerber ohne weiteres die Fortsetzung der gleichen Erwerbstätigkeit möglich ist.

