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28 R 209/12d

14. LfgJuni 2015

Problem:

Begriff „Teilbetrieb“; Pflicht zur Vorlage des Kaufvertrags

Normen:

FBG: § 3, § 15; UGB: § 38

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

28. 01. 2013, 28 R 209/12d

Leitsatz

1. Ein Teilbetrieb im Sinn des § 3 Abs 1 Z 15 FBG ist ein organisch in sich geschlossener, mit gewisser Selbständigkeit ausgestatteter Betriebsteil, sodass dem Erwerber ohne weiteres die Fortsetzung der gleichen Erwerbstätigkeit möglich ist.

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