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28 R 111/04f, 28 R 112/04b

6. LfgDezember 2007

Problem:

Voraussetzungen einer Schwesternverschmelzung (side-stream-merger)

Normen:

AktG: § 52, §§ 226 ff; GmbHG: § 82, § 96

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

15. 11. 2004, 28 R 111/04f, 28 R 112/04b

Leitsatz

1. Das Fehlen der für den Betrieb notwendigen Gewerbeberechtigungen oder sonstiger notwendiger Bewilligungen hat als solches mangels diesbezüglicher gesetzlicher Grundlage keinen Einfluss auf die Zulässigkeit von Verschmelzungen.

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