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28 R 222/99v

1. LfgJuni 2001

Problem:

Notvorstand; Notgeschäftsführer; Rechtsmittellegitimation

Normen:

AktG: § 76, § 199; GmbHG: § 15a

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs nicht zulässig

Datum, Geschäftszahl:

27. 01. 2000, 28 R 222/99v

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