Problem: | Form der Anmeldung einer Einbringung |
Normen: | FBG: § 3, § 11; HGB: § 12 |
Gericht: | OLG Wien, rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs nicht zulässig |
Datum, Geschäftszahl: | 03. 12. 1999, 28 R 149/99h |
Leitsatz
Wegen der Taxativität der Aufzählung des § 11 FBG hat die Anmeldung der Einbringung des Betriebs eines Einzelunternehmers in eine GmbH in der in § 12 HGB festgelegten Form zu erfolgen.

