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28 R 149/99h

1. LfgJuni 2001

Problem:

Form der Anmeldung einer Einbringung

Normen:

FBG: § 3, § 11; HGB: § 12

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs nicht zulässig

Datum, Geschäftszahl:

03. 12. 1999, 28 R 149/99h

Leitsatz

Wegen der Taxativität der Aufzählung des § 11 FBG hat die Anmeldung der Einbringung des Betriebs eines Einzelunternehmers in eine GmbH in der in § 12 HGB festgelegten Form zu erfolgen.

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