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28 R 41/15b

16. LfgDezember 2016

Problem:

Krankheitsbedingte Verspätung bei der Einreichung zur Offenlegung des Jahresabschlusses

Normen:

UGB: § 283; ZPO: § 146

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

02. 04. 2015, 28 R 41/15b

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