vorheriges Dokument
nächstes Dokument

28 R 440/13a, 28 R 441/13y

16. LfgDezember 2016

Problem:

Beweisaufnahme im Zwangsstrafverfahren

Normen:

AußStrG: § 2, § 13; FBG: § 15; UGB: § 283

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

17. 01. 2014, 28 R 440/13a, 28 R 441/13y

Leitsatz

1. Auch im Verfahren zur Verhängung von Zwangsstrafen wegen der nicht rechtzeitigen Vorlage des Jahresabschlusses ist das entscheidende Organ in der Wahl der Beweismittel nicht an entsprechende Anträge der Parteien gebunden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!