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28 R 61/98s

1. LfgJuni 2001

Problem:

Abberufung des Gesellschaftergeschäftsführers einer Einmanngesellschaft

Normen:

GmbHG: § 16a, § 17, § 18

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

24. 07. 1998, 28 R 61/98s

Leitsatz

1. Die Löschung des einzigen Geschäftsführers, der zugleich Alleingesellschafter ist, nach Abberufung durch Gesellschafterbeschluss ist selbst dann vorzunehmen, wenn der Antrag von diesem und nicht von einem neuen Geschäftsführer gestellt wird.

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