Problem: | Amtslöschung wegen Vermögenslosigkeit; Umfang der Prüfpflicht |
Normen: | FBG: § 18, § 40 |
Gericht: | OLG Wien |
Datum, Geschäftszahl: | 22. 06. 2018, 6 R 179/18i |
Leitsatz
1. Auch wenn sich die Gesellschaft und der Geschäftsführer trotz Verständigung nach § 18 FBG in einem Verfahren zur Amtslöschung nach § 40 Abs 1 S 1 FBG nicht geäußert haben, bleibt das Firmenbuchgericht verpflichtet, die für seine Entscheidung erheblichen Umstände und Verhältnisse von Amts wegen zu ermitteln.

