Problem: | Rückwirkende Änderung des Geschäftsjahres; Satzungsänderung |
Normen: | GmbHG: § 49 |
Gericht: | OLG Linz, rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs zulässig |
Datum, Geschäftszahl: | 25. 05. 1999, 6 R 111/99g |
Leitsatz
1. Die Eintragung eines in der Praxis schon seit Jahren geänderten Bilanzstichtags ist zulässig, falls die Eintragung ohne Beifügung eines auf eine Rückwirkung hinweisenden Zusatzes angestrebt wird.

