Problem: | Nennbetrag, Grundkapital, Stammeinlage, Stammkapital, Eurobeträge |
Normen: | AktG: § 6, § 8; 1. Euro-JuBeG; GmbHG: § 6; VO (EG) Nr 974/98 |
Gericht: | OLG Linz, rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs zugelassen |
Datum, Geschäftszahl: | 10. 08. 1999, 6 R 148/99y |
Leitsatz
Das in ATS ausgedrückte Stammkapital und die ebenso in ATS ausgedrückte Stammeinlage einer neu gegründeten GmbH sind so zu wählen, dass sich bei Umrechnung in Euro ein voller, runder Betrag ohne Cents ergibt.

