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6 R 19/94

4. LfgApril 2004

Problem:

Rückwirkende Geschäftsführerbestellung

Normen:

GmbHG: § 15, § 17, §§ 34 ff; HGB: § 15

Gericht:

OLG Linz, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

17. 02. 1994, 6 R 19/94

Leitsatz

1. Ein Gesellschafterbeschluss, dem Außenwirkung nach § 15 HGB zukommt, kann nicht rückwirkend in das Firmenbuch eingetragen werden.

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