Problem: | Lückenlosigkeit des Firmenbuches; überholte Tatsachen; Zusammenfassung von Eintragungsanträgen |
Normen: | FBG: § 16, § 24; GmbHG: § 5 |
Gericht: | OGH, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 30. 08. 2016, 6 Ob 103/16i |
Leitsatz
1. Auch bereits überholte anmeldepflichtige Tatsachen sind unabhängig von einem Informationsbedürfnis der beteiligten Verkehrskreise oder der Allgemeinheit anzumelden und einzutragen.

