Problem: | Aufgriffsrecht; Aufgriffspreis für den Fall einer Gesellschafterinsolvenz |
Normen: | GmbHG: § 76 |
Gericht: | OGH, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 30. 03. 2016, 6 Ob 35/16i |
Leitsatz
1. Eine gesellschaftsvertragliche Bestimmung, wonach der Aufgriffspreis im Fall der Insolvenz eines Gesellschafters nur den halben Verkehrswert des Geschäftsanteils ausmachen soll, ist vor dem Hintergrund des § 76 Abs 4 GmbHG wegen Gläubigerbenachteiligung als sittenwidrig zu qualifizieren.

