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6 Ob 142/05h

7. LfgSeptember 2009

Problem:

Sittenwidrigkeit einer Abfindungsklausel

Normen:

ABGB: § 879

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

16. 03. 2007, 6 Ob 142/05h

Leitsatz

1. Eine den Entgeltanspruch eines ausscheidenen Gesellschafters im Wesentlichen nur für den Fall seines durch Konkurseröffnung bedingten Ausscheidens, nicht aber in vergleichbaren Fällen auf weniger als den Verkehrswert des Geschäftsanteils beschränkende Abfindungsklausel ist wegen Gläubigerbenachteiligung sittenwidrig.

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