Problem: | Begriff des Gewinnvortrags |
Normen: | KapBG: § 2 |
Gericht: | OGH, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 21. 10. 2004, 6 Ob 101/04b |
Leitsatz
1. Ein Gewinnvortrag im Sinn des § 2 Abs 3 KapBG ist ein bereits in der Vorjahresbilanz ausgewiesener unverteilter Bilanzgewinn.
2. Dementsprechend bildet der den unverteilten Gewinn des Vorjahres übersteigende Teil des Bilanzgewinns des aktuellen Jahresabschlusses keinen Gewinnvortrag im Sinn des § 2 Abs 3 KapBG.

