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6 Ob 101/04b

7. LfgSeptember 2009

Problem:

Begriff des Gewinnvortrags

Normen:

KapBG: § 2

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

21. 10. 2004, 6 Ob 101/04b

Leitsatz

1. Ein Gewinnvortrag im Sinn des § 2 Abs 3 KapBG ist ein bereits in der Vorjahresbilanz ausgewiesener unverteilter Bilanzgewinn.

2. Dementsprechend bildet der den unverteilten Gewinn des Vorjahres übersteigende Teil des Bilanzgewinns des aktuellen Jahresabschlusses keinen Gewinnvortrag im Sinn des § 2 Abs 3 KapBG.

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