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6 R 362/17z (Firmenrecht)

19. LfgSeptember 2018

Problem:

Firma einer GmbH & Co KG; Unterscheidbarkeit zur Firma der Komplementär-GmbH

Normen:

UGB: § 29

Gericht:

OLG Wien

Datum, Geschäftszahl:

07. 12. 2017, 6 R 362/17z

 Leitsatz

1. Die Firma einer GmbH & Co KG braucht sich von der Firma ihrer Komplementär-GmbH auch nach der nunmehr geltenden Rechtslage nur durch den Rechtsformzusatz zu unterscheiden.

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