Problem: | „Consultants Austria“ als Firmenbestandteil |
Normen: | UGB: § 18 |
Gericht: | OLG Wien |
Datum, Geschäftszahl: | 30. 03. 2017, 6 R 86/17m |
Leitsatz
1. Die Kombination aus dem Gattungsbegriff „Consultants“ und einem vorangestellten Firmenbestandteil einer Personenfirma ist geeignet, den Unternehmensträger firmenrechtlich hinreichend zu kennzeichnen und zu individualisieren.

