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3 R 58/08s

7. LfgSeptember 2009

Problem:

„media“ als Firmenzusatz

Normen:

UGB: § 18

Gericht:

OLG Innsbruck, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

16. 04. 2008, 3 R 58/08s

Leitsatz

1. Bei der Beurteilung der Irreführungseignung einer Firma ist auf die mutmaßlichen Erwartungen eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen.

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