Problem: | „media“ als Firmenzusatz |
Normen: | UGB: § 18 |
Gericht: | OLG Innsbruck, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 16. 04. 2008, 3 R 58/08s |
Leitsatz
1. Bei der Beurteilung der Irreführungseignung einer Firma ist auf die mutmaßlichen Erwartungen eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen.

