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3 R 63/08a

7. LfgSeptember 2009

Problem:

Mangelnde Unterscheidungskraft des Firmenkerns „Gsiberger“; Zwangsstrafenverfahren zur Durchsetzung einer Firmenänderung

Normen:

FBG: § 10, § 24; UGB: § 18, § 29

Gericht:

OLG Innsbruck, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

17. 04. 2008, 3 R 63/08a

Leitsatz

1. Die Verwendung gleicher Firmen außerhalb desselben Ortes oder derselben Gemeinde ist nicht jedenfalls zulässig, sondern muss im Hinblick auf eine allfällige überregionale Verwechslungsgefahr nach § 18 Abs 2 UGB geprüft werden.

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