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6 Ob 133/09s

10. LfgOktober 2011

Problem:

Internet-Domain als Firma; Unterscheidungskraft

Normen:

UGB: § 18

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

18. 12. 2009, 6 Ob 133/09s

Leitsatz

1. Eine aus einer Second-Level-Domain und der Beifügung einer Top-Level-Domain gebildete Firma bezieht ihre Unterscheidungskraft grundsätzlich aus der Eigenart der Second-Level-Domain.

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