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6 Ob 67/10m

13. LfgMärz 2015

Problem:

Firma der Zweigniederlassung eines Rechtsträgers aus einem EU-Mitgliedstaat

Normen:

AEUV: Art 49, Art 54; IPRG: § 13; UGB: § 18

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

16. 03. 2011, 6 Ob 67/10m

Leitsatz

1. Die Bildung der Firma einer Zweigniederlassung eines ausländischen Rechtsträgers richtet sich grundsätzlich nach dessen Gesellschaftsstatut.

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