1. Fragestellungen und verfassungsrechtliche Grundlagen
1.1 Subjektive Tatbestandsmerkmale im Steuer- und Steuerstrafrecht im Lichte des Verfassungsrechts
Sowohl im Steuer- als auch im (Steuer-)Strafrecht sind die Vorgaben und Grenzen des Verfassungsrechts zu beachten.80 Wie die Ausführungen in Kapitel I gezeigt haben, ist dies auch bei der Frage der Bedeutung subjektiver Tatbestandsmerkmale zu berücksichtigen. Aus dem Verfassungsrecht können dabei zwei Vorgaben und Grenzen zu beachten sein: Zum Einen sieht das Verfassungsrecht zum Schutz individueller Rechte und Positionen der Rechtsunterworfenen materielle Garantien und Verbürgungen vor, die der Gesetzgebung und Vollziehung inhaltliche Schranken auferlegen und daher auch für den Straf- und Steuergesetzgeber und die Vollziehung im Straf- und Steuerrecht zu beachten sind. Zum anderen sind in der Verfassung grundsätzliche Wertentscheidungen dargelegt, aus denen Vorgaben für die Beurteilung zentraler steuer- und strafrechtlicher Fragestellungen abgeleitet werden können. Während in der Steuerrechtswissenschaft bereits seit langem - mit Erfolg - versucht wird, zentrale dogmatische Fragen an den verfassungsrechtlichen Grundlagen zu messen und daraus Leitlinien für das Steuerrecht abzuleiten, steht das Strafecht solchen Tendenzen eher ablehnend gegenüber.81 Eine Ausnahme besteht zwar im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz nach Art 18 B-VG.82 Der Gleichheitssatz hat demgegenüber in der österreichischen Strafrechtswissenschaft bisher kaum Beachtung gefunden.83

