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V. Verluste und Verlustvorsorge

Peyerl1. AuflJuni 2010

In den beiden vorangegangenen Abschnitten wurde die Behandlung von Gewinnen, die bei der Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter oder bei der Betriebsbeendigung infolge höherer Gewalt erzielt werden, untersucht. Viel häufiger als ein Gewinn ist iZm Katastrophen und Ereignissen höherer Gewalt jedoch der Eintritt von Verlusten zu erwarten. Damit in Zusammenhang steht die Frage, ob Ereignisse höherer Gewalt bei der Einkünfteermittlung nach Durchschnittssätzen gesondert zu berücksichtigen sind, ob andauernde katastrophenbedingte Verluste zu einer Liebhabereibeurteilung führen können und ob die Bildung von Rückstellungen für künftig wahrscheinliche Katastrophenschäden zulässig ist.

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