1. Abzugsfähigkeit von Geld- und Sachspenden
1.1 Entwicklung und Systematik
Spenden sind als freiwillige Zuwendungen grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben bzw Werbungskosten abzugsfähig.1055 Sie sind der Einkommensverwendung zuzurechnen und bei der Ermittlung der Einkünfte nicht zu berücksichtigen. Bei bestimmten Zuwendungen lässt der Gesetzgeber auf Grund expliziter Anordnung jedoch eine steuerliche Geltendmachung als Betriebsausgaben oder Sonderausgaben zu.1056 Diese Bestimmungen stellen eine Begünstigung und Lenkungsmaßnahme dar.1057

