4.1. Harmonisierung der Systeme der sozialen Sicherheit innerhalb der Europäischen Union
4.1.1. Allgemeines
Die Ausgestaltung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit ist auf die weitgehend zurückbehaltene Souveränität der Mitgliedstaaten im Bereich der Sozialpolitik aufgrund der starken Verknüpfung der Sozialpolitik mit den nationalen Traditionen und Kulturen zurückzuführen.1204 Die Ausführungen in Kapitel 3. zeigen jedoch, dass die unterschiedliche Ausgestaltung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit im Zuge der mitgliedstaatlichen Souveränität – besonders im Bereich der Ausgestaltung der Finanzierungsform der Systeme – trotz dem derzeitigen Bestehen von Koordinierungsinstrumenten1205 zu Konflikten führen kann, die für die Rechtsunterworfenen zumeist nachteilige Konsequenzen hat.1206 Ein naheliegender Ansatz, um derartige Konflikte bereits an der Wurzel vermeiden zu können, wäre die Einführung eines vereinheitlichten Systems der sozialen Sicherheit innerhalb der Europäischen Union. Dies erfordert nicht zwingend die Einführung eines Einheitssystems auf Unionsebene, in dem nicht nur die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen auf Unionsebene, sondern auch die Finanzierung selbst, die Administration sowie die Gewährung sozialer Leistungen zentral auf Unionsebene erfolgen, wodurch in der Folge die Gelder, dh Beitragszahlungen zum System der sozialen Sicherheit an die Union und nicht mehr an die Mitgliedstaaten fließen.1207

