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4. Lösungsansätze zur Vermeidung von Konflikten zwischen steuer- und beitragsfinanzierten Systemen der sozialen Sicherheit innerhalb der Europäischen Union

Moldaschl1. AuflAugust 2024

4.1. Harmonisierung der Systeme der sozialen Sicherheit innerhalb der Europäischen Union

4.1.1. Allgemeines

Die Ausgestaltung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit ist auf die weitgehend zurückbehaltene Souveränität der Mitgliedstaaten im Bereich der Sozialpolitik aufgrund der starken Verknüpfung der Sozialpolitik mit den nationalen Traditionen und Kulturen zurückzuführen.12041204 Für die Relevanz der Traditionen und der Kultur im Bereich der sozialen Sicherheit vgl Kapitel ‎1.1. Die Ausführungen in Kapitel ‎3. zeigen jedoch, dass die unterschiedliche Ausgestaltung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit im Zuge der mitgliedstaatlichen Souveränität – besonders im Bereich der Ausgestaltung der Finanzierungsform der Systeme – trotz dem derzeitigen Bestehen von Koordinierungsinstrumenten12051205 Darunter insb die Koordinierungsverordnung 883/2004. zu Konflikten führen kann, die für die Rechtsunterworfenen zumeist nachteilige Konsequenzen hat.12061206 Vgl Kapitel ‎3. Ein naheliegender Ansatz, um derartige Konflikte bereits an der Wurzel vermeiden zu können, wäre die Einführung eines vereinheitlichten Systems der sozialen Sicherheit innerhalb der Europäischen Union. Dies erfordert nicht zwingend die Einführung eines Einheitssystems auf Unionsebene, in dem nicht nur die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen auf Unionsebene, sondern auch die Finanzierung selbst, die Administration sowie die Gewährung sozialer Leistungen zentral auf Unionsebene erfolgen, wodurch in der Folge die Gelder, dh Beitragszahlungen zum System der sozialen Sicherheit an die Union und nicht mehr an die Mitgliedstaaten fließen.12071207 Dies wäre im Hinblick auf die der Europäischen Union übertragenen Kompetenzen wohl auch gar nicht durchführbar. Vgl ua Karl, JAS 2017, 82 (87).

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