5.1. Diversität bei der Ausgestaltung von Systemen der sozialen Sicherheit
Die nationalen Ausgestaltungsformen der Systeme der sozialen Sicherheit innerhalb der Europäischen Union zeigen eine große Heterogenität hinsichtlich der unterschiedenen Kriterien (i) Art der Finanzierung, (ii) Zugang zum System der sozialen Sicherheit und Leistungsgewährung und (iii) Verwaltung des Systems der sozialen Sicherheit. In Bezug auf die in der gegenständlichen Arbeit zentrale Frage nach der Finanzierungsform sind im Wesentlichen zwei zentrale Richtungen zu unterscheiden: nach den Ideen Bismarcks ausgestaltete Systeme der sozialen Sicherheit1824 und Systeme der sozialen Sicherheit, die tlw nach den Ideen Beveridges ausgestaltet wurden1825. Zwar können die einzelnen nationalen Systeme der sozialen Sicherheit im Groben nach gewissen vorbestimmten Kriterien nach ihren Ähnlichkeiten zusammengefasst und kategorisiert werden, allerdings bestehen auch innerhalb jener Kategorien aufgrund verschiedenster kultureller und politischer Einflüsse sowie Traditionen Unterschiede. So kann im Allgemeinen nicht völlig eindeutig zwischen Bismarck- und Beveridge-Modellen unterschieden werden.1826 Darüber hinaus führt die zunehmende Heranziehung von Elementen, die für andere Ausgestaltungsformen von Systemen der sozialen Sicherheit charakteristisch sind, zu Verflechtungen zwischen den jeweiligen Kategorien und damit einhergehend zu nicht mehr trennscharf abgrenzbaren Mischsystemen.1827

