3.1. Allgemeines
In Rechtsbereichen, die nicht durch die Europäische Union geregelt wurden oder werden dürfen – in sogenannten nicht harmonisierten Rechtsbereichen – besteht weiterhin eine nationale Rechtsetzungskompetenz der einzelnen Mitgliedstaaten. Das betrifft insbesondere das direkte Steuerrecht sowie den Bereich der sozialen Sicherheit. Diese Rechtsbereiche erfuhren in der Vergangenheit kaum bis gar keine Harmonisierung durch die Europäische Union.370 Die Mitgliedstaaten können die Festlegung des nationalen Rechts aufgrund ihrer verbliebenen Souveränität unabhängig voneinander ausüben. Aufgrund der sehr restriktiven Regulierung im Bereich der Sozialpolitik und im Bereich des Steuerrechts auf Unionsebene haben sich sohin auch die Systeme der sozialen Sicherheit in den einzelnen Mitgliedstaaten zum Teil sehr unterschiedlich entwickelt. Einer der zentralen Aspekte der Systeme der sozialen Sicherheit ist ihre Finanzierung. Diese erfolgt in einigen Mitgliedstaaten über Steuern, in anderen über eigene Sozialversicherungsbeiträge, in den meisten Staaten jedoch über Mischsysteme, wobei hier die Gewichtung von Steuer- und Beitragsfinanzierung voneinander abweicht.371 Als Folge der unabhängigen Rechtsetzung der einzelnen Mitgliedstaaten besteht daher das Risiko, dass die Mitgliedstaaten dieselben Sachverhalte unterschiedlich regeln und sohin ein Sachverhalt uU gar nicht oder sogar mehrfach, jedoch abweichend, erfasst wird. Isoliert betrachtet, ist die parallele Rechtsetzung in unterschiedlichen innerstaatlichen Rechtsordnungen grundsätzlich unproblematisch, weil die Rechtunterworfenen ohnehin bloß zu ihrer eigenen Rechtsordnung Anknüpfungspunkte haben.372 In grenzüberschreitenden Fällen, sobald also mehr als eine einzige Rechtsordnung zur Anwendung kommt, kann die doppelte oder mehrfache Regulierung desselben Sachverhalts im Zuge abweichender Ausgestaltung des nationalen Rechts auch zu einer doppelten oder mehrfachen Belastung für den Rechtsunterworfenen führen. Im Schrifttum wurde dieses Phänomen als doppelte Hürde beschrieben.373

