vorheriges Dokument
nächstes Dokument

2. Finanzierungsformen europäischer Systeme der sozialen Sicherheit

Moldaschl1. AuflAugust 2024

2.1. Allgemeines

Die Entwicklung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit in den Staaten Europas – und damit auch die Entwicklung der Sozialversicherungssysteme – fand trotz gemeinsamer Wurzeln8383 Eichenhofer, Geschichte des Sozialstaats in Europa 20 ff. im Detail unterschiedliche Ausgestaltungsformen. Im Allgemeinen lassen sich die Systeme der sozialen Sicherheit anhand gewisser Kriterien beschreiben und unterteilen. Dazu zählen ua die Finanzierungsform, der Zugang zu den sowie die Art der gewährten Auszahlungen von Leistungen und die Art der Verwaltung des Sozialversicherungssystems.8484 Klenk/Nullmeier/Weyrauch/Haarmann, Sozialer Fortschritt 2009, 85 (86); Schrammel/Winkler, Arbeits- und Sozialrecht der Europäischen Gemeinschaft 142. Siehe weiter dazu unter ‎2.2.2. und ‎2.3.2. In Europa lassen sich daher zahlreiche Klassifizierungen der nationalen Sozialsysteme finden. So kann zB zwischen west-, nord- und mitteleuropäischen Ausprägungen unterschieden werden.8585 Vgl Eichenhofer, Geschichte des Sozialstaats in Europa 66. Nach ähnlichen Gesichtspunkten erfolgt die Unterscheidung zwischen kontinentaleuropäischen, skandinavischen und angelsächsischen Systemen.8686 Vgl Lyons/Cheyne, Social Insurance Mechanisms in the European Union, RECON Online Working Paper 2011/26, 10 mwN. So auch die Unterscheidung im Zuge des SensAge Projekts in kontinentaleuropäische (Bismarck‘sche), angelsächsische, nordische, südeuropäische (mediterrane) sowie mittel- und osteuropäische Systeme. Vgl EASPD, Social welfare systems across Europe, SensAge Advocacy Report 5 <https://easpd.eu/fileadmin/user_upload/Publications/d4-social_welfare_systems_across_europe.pdf > (Stand 27.03.2023). Ähnlich dazu die Unterscheidung in skandinavische, Bismarck’sche, angelsächsische und südeuropäische [Anm: „latin rim“] Modelle. Vgl Hervey, European Social Law and Policy 57. Esping-Andersen untergliedert die nationalen Systeme der sozialen Sicherheit im Allgemeinen in die sog „drei Welten (des Wohlfahrtskapitalismus)“. Dabei erfolgt eine Einteilung in liberale (wie USA, Kanada, Australien), sozialdemokratische (zB Schweden, Norwegen, Dänemark) und konservative (zB Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien) Wohlfahrtsstaatstypen.8787 Vgl Schmid, Wohlfahrtsstaaten im Vergleich 99 ff. Eine weitere, bereits seit Langem bestehende Zweiteilung der Systeme sozialer Sicherheit innerhalb der Europäischen Union erfolgt nach ihrer grundlegend verschiedenen Ausrichtung. Beide Modelle wurden nach ihren sie prägenden Begründern benannt: das Bismarck-Modell und das Beveridge-Modell.8888 Siehe dazu im Detail die Kapitel ‎2.2. und ‎2.3. Die konkreten individuellen Ausgestaltungsformen der nationalen Sozialversicherungsmodelle in den europäischen Staaten sowie die Fokussierung auf jeweils andere Kriterien erschweren jedoch eine eindeutige Einordnung in abstrakte Modelle. Auch wenn die meisten Modelle von einer bestimmten Tradition abstammen, so kam es im Zeitablauf oftmals zu Überschneidungen und schrittweisen Konvergenzen derselben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!