2.1. Allgemeines
Die Entwicklung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit in den Staaten Europas – und damit auch die Entwicklung der Sozialversicherungssysteme – fand trotz gemeinsamer Wurzeln83 im Detail unterschiedliche Ausgestaltungsformen. Im Allgemeinen lassen sich die Systeme der sozialen Sicherheit anhand gewisser Kriterien beschreiben und unterteilen. Dazu zählen ua die Finanzierungsform, der Zugang zu den sowie die Art der gewährten Auszahlungen von Leistungen und die Art der Verwaltung des Sozialversicherungssystems.84 In Europa lassen sich daher zahlreiche Klassifizierungen der nationalen Sozialsysteme finden. So kann zB zwischen west-, nord- und mitteleuropäischen Ausprägungen unterschieden werden.85 Nach ähnlichen Gesichtspunkten erfolgt die Unterscheidung zwischen kontinentaleuropäischen, skandinavischen und angelsächsischen Systemen.86 Esping-Andersen untergliedert die nationalen Systeme der sozialen Sicherheit im Allgemeinen in die sog „drei Welten (des Wohlfahrtskapitalismus)“. Dabei erfolgt eine Einteilung in liberale (wie USA, Kanada, Australien), sozialdemokratische (zB Schweden, Norwegen, Dänemark) und konservative (zB Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien) Wohlfahrtsstaatstypen.87 Eine weitere, bereits seit Langem bestehende Zweiteilung der Systeme sozialer Sicherheit innerhalb der Europäischen Union erfolgt nach ihrer grundlegend verschiedenen Ausrichtung. Beide Modelle wurden nach ihren sie prägenden Begründern benannt: das Bismarck-Modell und das Beveridge-Modell.88 Die konkreten individuellen Ausgestaltungsformen der nationalen Sozialversicherungsmodelle in den europäischen Staaten sowie die Fokussierung auf jeweils andere Kriterien erschweren jedoch eine eindeutige Einordnung in abstrakte Modelle. Auch wenn die meisten Modelle von einer bestimmten Tradition abstammen, so kam es im Zeitablauf oftmals zu Überschneidungen und schrittweisen Konvergenzen derselben.

