1. Der Staat als Gläubiger im Insolvenzverfahren
Insolvenzverfahren zeichnen sich durch das Vorliegen einer finanziellen Knappheitssituation aus. Der Schuldner ist nicht mehr in der Lage, alle seine Verbindlichkeiten gegenüber seinen Gläubigern zu erfüllen.800 Das Gesetz löst diese Situation dadurch, als dass es mit Insolvenzeröffnung einen Wechsel von der Einzelzwangsvollstreckung hin zur Gesamtvollstreckung vorsieht. Dies hat zur Konsequenz, dass die gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger in den Vorder- und die Befriedigung einzelner Gläubiger nach ihrem Rang in den Hintergrund tritt.801 Damit gibt die IO im Insolvenzverfahren der quotenmäßigen Befriedigung der Insolvenzgläubiger gegenüber dem ansonsten geltenden Prioritätsprinzip den Vorrang.802

