1. Konsequenzen der Unternehmensinsolvenz auf die Bemessungsgrundlage und den Vorsteuerabzug aus Sicht des Unionsrechts
1.1. Einleitende Bemerkungen
Die Ursachen, die zu einer verpflichtenden Berichtigung der Bemessungsgrundlage und des Vorsteuerabzuges führen sind vielfältig und können sowohl auf Seite des Leistungserbringers, als auch auf Seite des Leistungsempfängers liegen.472 In Betracht kommen dabei ua die mangelhafte Erbringung der vereinbarten Leistung einerseits und die mangelhafte Ausführung der Gegenleistung (insb die nicht [vollständige] Zahlung des Entgelts) andererseits.473 Im Wesentlichen sind zwei Sichtweisen zu unterscheiden, nämlich i) die Sicht des Leistungserbringers, der an einen insolventen Leistungsempfänger leistet und ii) die Sicht des Leistungsempfängers, der aufgrund der Insolvenzsituation nicht mehr in der Lage ist das vereinbarte Entgelt zu leisten.

