IV.1 Von den Einkünften als Besteuerungsgrundlagen zum Einkommen als Bemessungsgrundlage: Einordnung zeitraumbezogener Stromgrößen
Die Ermittlung der Einkünfte erfolgt anhand der unterschiedlichen Tätigkeitsarten in sieben verschiedenen Kategorien („Einkunftsarten“).1016 Jede Einkunftsquelle ist einer Einkunftsart mit ihrer jeweiligen Einkünfteermittlungsart zuzuordnen. Für die Anwendung des Steuertarifs bedarf es jedoch zuvor der Zusammenfassung aller Einkünfte zu dem einen zu versteuernden Einkommen.1017 Während also mehrere Einkünfte in einer Periode auftreten können, gibt es nur ein Einkommen einer Periode. Die Einkünfte sind somit als Vorstufe zum Einkommen zu werten. Das Einkommen ist Steuergegenstand der Ertragsbesteuerung.1018

