A. Ausschluss ausländischer Gruppenmitglieder als „vermittelnde“ Körperschaften in „Sandwichkonstellationen“
I. Allgemeine Erwägungen
Eng mit der Problematik der Begrenzung der Gruppenmitgliedschaft auf eine Auslandsebene verbunden ist auch die Unzulässigkeit von sogenannten „Sandwichstrukturen“; also der Ausschluss ausländischer Gruppenmitglieder als vermittelnde Körperschaften bei Bestehen einer Mehrheitsbeteiligung an einer inländischen Körperschaft.2575 Zwar können ausländische Gruppenmitglieder auch an inländischen Körperschaften eine finanzielle Verbindung iSv § 9 Abs 4 KStG vermitteln,2576 die Grenze liegt aufgrund des Zusammenspiels von § 9 Abs 2 und Abs 4 KStG jedoch dort, wo das ausländische Gruppenmitglied selbst eine (unmittelbare)2577 Mehrheitsbeteiligung an der in die Unternehmensgruppe einzubeziehenden inländischen Körperschaft hält.2578

