A. Grundstruktur der Verlustverwertung nach § 9 Abs 6 Z 6 KStG
Mit der Steuerreform 2005 wurde nicht nur das Verlusterkenntnis des VwGH auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, sondern mit der Einführung der Gruppenbesteuerung auch die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Konzernbesteuerung in Form der direkten Berücksichtigung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften geschaffen. Auf diese Weise sollte vor allem die Attraktivität des Standorts Österreich erhöht werden. Einen nicht unwesentlichen Grund für den Ersatz des „alten“ Organschaftsregimes haben aber auch gemeinschaftsrechtliche Überlegungen dargestellt.2084

