Rechtlich ist ein Kuraufenthalt (Aufenthalt in Heil- und Pflegeanstalten, Rehabilitationszentren, Rekonvaleszenzheimen), der von einem Sozialversicherungsträger, dem BM für soziale Sicherheit und Generationen, dem Bundessozialamt oder einer Landesregierung auf deren Rechnung bewilligt wird, einem Krankenstand gleichzuhalten.

