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3. Gilt ein Kuraufenthalt als Krankenstand?

Kollros/Gauss1. AuflJuli 2008

Rechtlich ist ein Kuraufenthalt (Aufenthalt in Heil- und Pflegeanstalten, Rehabilitationszentren, Rekonvaleszenzheimen), der von einem Sozialversicherungsträger, dem BM für soziale Sicherheit und Generationen, dem Bundessozialamt oder einer Landesregierung auf deren Rechnung bewilligt wird, einem Krankenstand gleichzuhalten.

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