Die Dauer der Entgeltfortzahlung richtet sich bei Arbeitern und Angestellten grundsätzlich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Es gilt also das Senioritätsprinzip. Es gibt weder für Arbeiter noch für Angestellte eine Wartefrist. Dennoch bestehen bei der Entgeltfortzahlungspflicht einige Unterschiede zwischen Arbeitern, Angestellten und Lehrlingen.
Hinweis
Die in Betracht kommenden Kollektivverträge und Arbeitsverträge müssen vom AG stets genau beachtet werden.

