Die in der Praxis wichtigsten Gründe, die zur Einstellung der Entgeltfortzahlung führen können:
Erfolgte die Meldung der Abwesenheit rechtzeitig? Bei (schuldhafter) Verletzung der Meldepflicht keine Entgeltfortzahlung für Dauer der Säumnis.Wurde die konkret verlangte Krankenstandsbescheinigung rechtzeitig vorgelegt? Ansonsten grundsätzlich keine Entgeltfortzahlung für Dauer der Säumnis.
