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1. Rechtsgrundlagen für Entgeltfortzahlung

Kollros/Gauss1. AuflJuli 2008

Dem Krankengeld der Sozialversicherung ist eine arbeitsrechtliche Entgeltfortzahlungspflicht bei Verhinderung des AN an der Arbeit durch Krankheit (Unfall) vorgelagert.

Eine Entgeltfortzahlung gebührt für Angestellte (§ 8 AngG) und Arbeiter (EFZG) insbesondere bei Krankheit, Unglücksfall, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, aber auch etwa bei Kur- und Erholungs- oder Rehabilitationsaufenthalten. Rechtsgrundlage für Lehrlinge ist § 17a BAG.

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