Immer wieder kommt es vor, dass ein AN einfach dem Dienst fernbleibt, ohne sich zu melden. Eine unerfreuliche Situation für den AG, der nun nicht weiß, ob und gegebenenfalls wie lange der AN erkrankt ist oder ob möglicherweise ein sonstiger Verhinderungsgrund vorliegt. Jedenfalls wird es ihm durch diese fehlenden Informationen seitens des AN sehr erschwert, die erforderlichen Dispositionen im Unternehmen zu treffen.

