Aktuell wird die Kontrollproblematik insbesondere dann, wenn der AN ein Fehlverhalten während des Krankenstandes setzt oder überhaupt offensichtlich eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit gar nicht besteht.
Verletzt aber der AN seine diesbezüglichen Pflichten, hat dies nicht nur Auswirkungen auf den AG, der unter Umständen von der Entgeltfortzahlungspflicht befreit wird und das Arbeitsverhältnis mit dem AN möglicherweise beenden kann, sondern auch auf die GKK.

