Dem AG geht es bei Verletzung dieser Pflichten naturgemäß um zwei Fragen:
Entgeltfortzahlung und Entlassungsmöglichkeit.
Wenn der AN diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, hat dies finanzielle Konsequenzen. Für die Dauer der Säumnis führt diese Pflichtverletzung nämlich zum Verlust des Entgeltanspruchs (§ 4 Abs 4 EFZG, § 8 Abs 8 AngG).

