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4. Untersuchungspflicht

Kollros/Gauss1. AuflJuli 2008

Wenn der AG eine Krankenstandsbestätigung verlangt, muss sich der AN von einem Arzt untersuchen lassen.

Der Arzt stellt dabei die Diagnose fest, das medizinische Leistungskalkül, also die Tätigkeiten, die der AN aufgrund der festgestellten Krankheit noch machen kann, und welche Arbeiten der AN arbeitsvertraglich verrichten muss.

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